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   BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 20.91   

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BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 20.91 (https://dejure.org/1993,1688)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1993 - 2 C 20.91 (https://dejure.org/1993,1688)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 2 C 20.91 (https://dejure.org/1993,1688)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamtenversorgung - Rentenanrechnung - Nebentätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 41
  • MDR 1994, 420
  • NVwZ 1994, 494
  • DVBl 1993, 948
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • VerfGH Bayern, 11.02.2015 - 1-VII-13

    Anrechnung privater Rentenversicherung auf Versorgungsbezüge der Beamten

    Vielmehr beruht die private Versorgungsleistung auf einer zusätzlichen Eigenleistung des Versorgungsempfängers, d. h. einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit während des Arbeitslebens (BVerwG vom 28.1.1993 BVerwGE 92, 41/45; vgl. auch BVerwG vom 26.6.1986 BVerwGE 74, 285/288 zu Nebenerwerbslandwirten).

    Diese Pflicht besteht nämlich im Allgemeinen nur nach Maßgabe der Arbeitszeitvorschriften und lässt - wovon auch die Regelungen des Nebentätigkeitsrechts ausgehen - im Hinblick auf das Recht des Beamten zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit in gewissem Umfang Raum für eine zulässige weitere Verwertung der Arbeitskraft (vgl. BVerfGE 55, 207/238; BVerfG NVwZ 2007, 571/572; BVerwGE 92, 41/45).

    Soweit eine Nebentätigkeit ebenso wie der Bezug der daraus fließenden Vergütung beamtenrechtlich zulässig war, muss davon auch eine spätere versorgungsrechtliche Betrachtung ausgehen (BVerwGE 92, 41/45 f.).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 9.08

    Ruhebezüge; Ausbildungszeit; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Sonderurlaub bei der

    § 55 BeamtVG ist einer Erweiterung nicht zugänglich; welche Einkünfte in welchem Umfang auf die Beamtenversorgung anzurechnen sind, muss sich gemäß § 3 Abs. 1 BeamtVG klar und eindeutig aus dem Gesetz selbst ergeben(Urteile vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 66.85 - BVerwGE 74, 285 = Buchholz 232.5 § 55 BeamtVG Nr. 5 und vom 28. Januar 1993 - BVerwG 2 C 20.91 - BVerwGE 92, 41 = Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 19).
  • VGH Bayern, 12.05.2016 - 3 ZB 13.1454

    Anrechnung gesetzlicher Rente auf Beamtenversorgung

    Die Anrechnung von Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen auf Versorgungsbezüge nach Art. 85 BayBeamtVG ist verfassungsgemäß (BayVerfGH, E. v. 10.2.2015 - Vf. 1-VII-13 - juris Rn. 40) und verstößt weder gegen das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG, Art. 95 Abs. 1 Satz 2 BV) noch gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV), die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 BV) oder das Rückwirkungsverbot (BayVGH, U. v. 1.4.2015 - 3 BV 13.49 - juris Rn. 18 ff.; ebenso zur entsprechenden Vorschrift des § 55 BeamtVG BVerfG, B. v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 257 juris Rn. 77; BVerwG, U. v. 28.1.1993 - 2 C 20/91 - BVerwGE 92, 41 juris Rn. 18 ff.).

    Es besteht kein Raum, Art. 85 BayBeamtVG entgegen seinem klaren und eindeutigen Wortlaut einschränkend in der Weise auszulegen, dass Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen anrechnungsfrei bleiben, soweit sie auf einer (zulässigen) Nebentätigkeit während des Beamtenverhältnisses beruhen (BayVGH, U. v. 1.4.2015 a. a. O. Rn. 17 unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 28.1.1993 a. a. O. Rn. 16 zu § 55 BeamtVG; ebenso BayVGH, B. v. 10.3.2015 - 14 ZB 13.1198 - juris Rn. 14 zu § 55 BeamtVG).

    Im Übrigen hält sich das Vorgehen des Gesetzgebers, den auf einer (zulässigen) zusätzlichen Arbeitsleistung beruhenden Teil von Renten nicht von der Anrechnungsregelung auszunehmen, im Rahmen einer erlaubten Generalisierung und Typisierung (BVerwG, U. v. 28.1.1993 a. a. O. Rn. 21-24 zu § 55 BeamtVG; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit B. v. 19.11.1999 - 2 BvR 681/93 - nicht zur Entscheidung angenommen).

    Die zitierte Rechtsprechung ist deshalb durch die nachfolgende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B. v. 30.9.1987 a. a. O.) und des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 28.1.1993 a. a. O.) überholt.

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht nach dem vorstehend unter 1. Ausgeführten auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 1993 (Az. 2 C 20/91) ab, sondern hält sich auch insoweit, als die vom Kläger bezogene Rente auf einer zusätzlichen Eigenleistung des Versorgungsempfängers beruht, an diese (vgl. BVerwG a. a. O. Rn. 21), so dass keine Divergenz i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO besteht.

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 28. Januar 1993 (BVerwG - 2 C 20.91 - BVerwGE 92, 41, 43 f.) entschieden hat, ist eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung auch insoweit anzurechnen, als sie auf einer zulässigen Nebentätigkeit beruht.
  • VGH Bayern, 01.04.2015 - 3 BV 13.49

    Beamtenversorgung; Verfassungsgemäßheit des Art. 85 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 28.1.1993 - 2 C 20/91 - BVerwGE 92, 41 - juris Rn. 16) ist die bundesrechtliche Vorgängernorm - § 55 BeamtVG - einer einschränkenden Auslegung im diesem Sinne entgegen dem Wortlaut nicht zugänglich.

    Es trifft aber in gewissen Umfang auch zu, soweit eine Rente - wie hier - auf einer neben dem Beamtenverhältnis zulässigerweise ausgeübten versicherungspflichtigen Tätigkeit beruht (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.1993 - 2 C 20/91 - BVerwGE 92, 41 - juris Rn. 21; BVerfG, B.v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 - juris, zu § 55 BeamtVG bzw. dessen Vorgängerregelungen).

    Indessen ist die Rente auch insoweit, als sie auf einer neben dem Beamtenverhältnis (zulässigerweise) ausgeübten versicherungspflichtigen Tätigkeit beruht, in ihrer Höhe durch soziale Komponenten bestimmt, die sich in beiden Versorgungssystemen überschneiden, was in der Sache die Anrechnung der Rente auf die Versorgungsbezüge rechtfertigt (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.1993 - 2 C 20/91 - BVerwGE 92, 41 - juris Rn. 22/23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 1 E 317/18

    Anrechnung einer Regelaltersrente auf die Versorgungsbezüge nach der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1993- 2 C 20.91 -, juris, Rn. 14.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1993- 2 C 20.91 -, juris, Rn. 16, OVG NRW, Urteil vom 12. April 2002 - 1 A 192/00 -, juris, Rn. 16 bis 19, m. w. N., und Groepper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: August 2018, BeamtVG § 55 Rn. 93 und (speziell zum abschließenden Charakter des § 55 Abs. 3 BeamtVG) Rn. 193.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1993- 2 C 20.91 -, juris, Rn. 16 (zu einem Rentenanteil, der auf zulässiger Nebentätigkeit während des Beamtenverhältnisses beruht).

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987- 2 BvR 933/82 -, juris, Rn. 85 ff. (90), BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1993 - 2 C 20.91 -, juris, Rn. 21, und OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2002- 1 A 192/00 -, juris, Rn. 24.

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Ob die Beamtenversorgung und die anzurechnenden Renten nacheinander oder nebeneinander erworben wurden, spielt dabei keine Rolle (vgl. BVerwG 28. Januar 1993 - 2 C 20.91 - BVerwGE 92, 41, 43 f.).
  • VGH Bayern, 13.03.2023 - 3 B 22.690

    Anrechnung von Mehrleistungen auf eine Unfallrente

    Gerade auch bei den Anrechnungsregelungen hat der Gesetzgeber nicht etwa nur einen Grundsatz ausgesprochen und dessen Ausfüllung der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung überlassen, sondern die Konkretisierung selbst vorgenommen und sich dabei auf eine gewisse, typisierende Differenzierung von Fallgruppen beschränkt, um die Regelung praktikabel zu halten (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.1993 - 2 C 20.91 - juris Rn. 16, OVG NW, U.v. 12.4.2002 - 1 A 192/00 - juris Rn. 16 bis 19 m.w.N., Groepper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: Mai 2022, BeamtVG § 55 Rn. 93).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 33/07

    Berücksichtigung der Ausbildungszeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit bei der

    Die Ruhensregelungen sind nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer Ergänzung nach allgemeinen Grundsätzen nicht zugänglich (vgl.: BVerwG, Urt. v. 28.01.1993 - BVerwG 2 C 20.91 -, BVerwGE 92, 41).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 4.03

    Anrechnung von Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung auf

    Die angemessene Alimentation erfolgt unabhängig davon, ob und inwieweit der Versorgungsempfänger in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln, insbesondere aufgrund privatrechtlicher Ansprüche oder privaten Vermögens zu bestreiten (vgl. BVerfGE 76, 256 ; Urteil vom 28. Januar 1993 - BVerwG 2 C 20.91 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 19 S. 31).
  • OVG Bremen, 27.11.2018 - 2 LA 62/17

    Klage eines Ruhestandsbeamten gegen die Anrechnung einer Regelaltersrente der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2002 - 1 A 192/00

    Versorgungsbezüge eines Ruhestandsbeamten; Anrechnung einer

  • VGH Bayern, 26.04.2019 - 3 ZB 17.1101

    Anrechnung von Renten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte auf

  • BVerwG, 31.05.1996 - 2 B 82.95

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem

  • VGH Bayern, 13.09.2016 - 3 ZB 16.863

    Anrechnung einer Rente der Alterssicherung der Landwirte auf Versorgungsbezüge

  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 14 ZB 13.1198

    Ruhensregelung

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 511/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - 1 A 3081/19

    Berufung gegen Unberücksichtigtlassen der Ausbildungszeit vor Vollendung des 17.

  • VG Ansbach, 20.12.2011 - AN 1 K 10.01976

    Anrechnung einer Regelaltersrente auf Versorgungsbezüge; Berücksichtigung im

  • LAG München, 15.04.2010 - 4 Sa 850/09

    DO-Angestellter, Versorgungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1993 - 2 A 10031/93

    Versorgungsempfänger; Spätestheimkehrer; Mindestversorgung; Rentenanrechnung

  • OVG Berlin, 07.09.2004 - 4 S 64.03

    Scheitern des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an der

  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 7.92

    Umfang des Alimentationsgrundsatzes - Ordnungsgemäße Geltendmachung der Rüge der

  • BVerwG, 22.12.1994 - 2 B 54.94

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz wegen fehlender Rechtfertigung der

  • VG Lüneburg, 14.06.2005 - 1 A 18/03

    Anwartschaft; Beamtendienstzeit; Kürzung; Ruhegehalt; ruhegehaltfähige

  • BVerwG, 25.01.1995 - 2 B 107.94

    Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Bereich des Besoldungsrechts -

  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 22.91

    Anrechnung einer Rente auf Beamtenversorgung Rente - Ausnahmen für Renten ohne

  • BVerwG, 11.11.1997 - 2 B 139.97

    Aufnahme der Klägerin in die Pflichtversicherung für Selbstständige auf Grund

  • BVerwG, 16.07.1996 - 2 B 85.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG München, 28.01.2016 - M 12 K 15.3315

    Anrechnung einer Rente aus der Alterssicherung für Landwirte auf die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2001 - 1 A 3835/01

    Festsetzung der Versorgungsbezüge von Beamten; Höhere Gesamtversorgung durch den

  • BSG, 23.03.2009 - B 12 R 8/08 B
  • VG Lüneburg, 16.11.2005 - 1 A 192/04

    Anrechnung; Ausgleichsbetrag; Beamtenversorgung; Berufsbeamtentum;

  • VG Bayreuth, 25.05.2021 - B 5 K 20.544

    Ruhensbetrag, Entgeltpunkte für freiwillige Beiträge, Bindungswirkung der

  • VG Göttingen, 15.03.2006 - 3 A 155/04

    Anrechnung von gesetzlicher Rente auf Beamtenversorgung nach Versorgungsausgleich

  • VG Aachen, 31.03.2005 - 1 K 2328/02

    Anspruch eines Bematen im Ruhestand auf ein Ruhegehalt; Zahlung von

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